ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Campingplatz Steinplatte GmbH, Unterwasser 43, 6384 Waidring

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Campinggäste und Besucher (im Folgenden „Gast“ oder „Campinggast“) und des Campingplatzes Camping Steinplatte GmbH, Unterwasser 43, 6384 Waidring. Mit der Annahme des Vertragsangebotes erkennt der Gast die Geltung dieser Geschäftsbedingungen, die aktuell gültige Termin- & Preisliste sowie die Platzordnung des Campingplatzes (alle genannten Dokumente abrufbar unter https://www.camping- steinplatte.at) an. Mündliche Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. BUCHUNG/ VERTRAGSABSCHLUSS

Verbindliche Reservierungen können grundsätzlich nur telefonisch, per E-Mail oder über die Buchungsplattform entgegengenommen werden und sind an die Akzeptanz unserer AGB und die Bezahlung einer Anzahlung von 50% der Gesamtkosten des gebuchten Aufenthaltes geknüpft.
Die Bezahlung des offenen Restbetrages für den gebuchten Aufenthalt ist bei Abreise fällig. Die geleistete Anzahlung wird im Zuge der Endabrechnung in Abzug gebracht. Durch das fristgerechte und vollständige Einlangen der Anzahlung bei der Camping Steinplatte GmbH kommt der Vertrag zustande. Der Gast erhält ein Schreiben (E-Mail), in dem die Buchung bestätigt wird. Wird die Anzahlung nicht oder nicht ordnungsgemäß bezahlt, verfällt die vorläufige Reservierung und es kommt kein Vertrag zustande.

3. AN- UND ABREISE

Der reservierte Stellplatz kann am Anreisetag ab 14:00 Uhr bezogen werden. Zuvor hat sich der Gast jedoch im Rezeptionsgebäude des Campingplatzes anzumelden. Ein früherer Bezug ist nur nach vorheriger Zustimmung der Verwaltung möglich. Sollte sich die Anreise des Gastes verzögern, hat er die Camping Steinplatte GmbH rechtzeitig zu informieren, andernfalls hat die Camping Steinplatte GmbH das Recht den Stellplatz am Tag nach der vertraglich vereinbarten – aber nicht erfolgten – Anreise neu zu vergeben. Diesfalls ist die Camping Steinplatte GmbH nicht verpflichtet, einen Ersatzstellplatz anzubieten. Die nicht erfolgte Anreise gilt als Storno des Gastes. Am Abreisetag ist der Stellpatz bis spätestens 11:00 Uhr frei von sämtlichen Fahrnissen und Hinterlassenschaften (Müll, etc.) der Verwaltung zu übergeben (Abmeldung). Am Stellplatz vorgenommene Veränderungen – egal ob zulässig oder nicht – sind vom Gast auf eigene Kosten zu entfernen, widrigenfalls der Campingplatz die nötigen Arbeiten auf Kosten des Gastes vornehmen kann. Sofern der Stellplatz von der Camping Steinplatte GmbH nicht (z.B. für neuanreisende Gäste) benötigt wird, kann der Aufenthalt nach Zustimmung der Camping Steinplatte GmbH und gegen Aufpreis bis spätestens 17:00 Uhr des vereinbarten Abreisetages verlängert werden („Late Checkout“).

4. BEZAHLUNG/ AUFRECHNUNG

Die Bezahlung des gesamten Aufenthaltes abzüglich der Anzahlung erfolgt am Abreisetag im Rezeptionsgebäude. Der Camping Steinplatte GmbH steht jedoch – insbesondere bei Aufenthalten von über einer Woche – das Recht zu, jederzeit eine Zwischenabrechnung zu legen. Kommt der Gast der Zahlungsaufforderung nicht binnen 2 Werktagen nach, stellt dies einen wichtigen Kündigungsgrund dar. Es werden nur Barzahlungen, Bankomat oder Kreditkarten akzeptiert. Fremdwährungen werden nicht akzeptiert. Sollte ein Gast früher abreisen, wird die gesamte Reservierungsdauer in Rechnung gestellt. Die Camping Steinplatte GmbH ist berechtigt, gegen Forderungen des Gastes mit eigenen Forderungen aufzurechnen.

5. STORNOBEDINGUNGEN

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit die Buchung vor Reiseantritt jederzeit zu stornieren.
Für den Fall einer Stornierung werden folgende Stornokosten verrechnet:

a) bis 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag keine Stornogebühren
b) bis 11 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag 50% der Gesamtkosten des gebuchten Aufenthaltes
c) ab 10 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag 100% der Gesamtkosten des gebuchten Aufenthaltes

Die geleisteten Anzahlungen werden entsprechend der oben genannten Bedingungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 30,- und eventueller Bankspesen retourniert bzw. bei Notwendigkeit nachverrechnet. Für diesen Fall müssen die Bankdaten bekannt gegeben werden.
Verspätete Anreise, unbegründete Nichtanreise bzw. vorzeitige Abreise können der Camping Steinplatte GmbH nicht zur Last gelegt werden und es werden dem Gast 100% der Aufenthaltskosten in Rechnung gestellt. Für die, in diesem Punkt angegebenen Fälle, behält sich die Camping Steinplatte GmbH, das Recht vor, die entsprechenden Gebühren von der Kreditkarte abzubuchen.
Die Camping Steinplatte GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die oben angeführten Stornobedingungen vereinbart werden. Die Stornobedingungen ersetzen das Rücktrittsrecht gemäß der Verbraucherrechte-Richtlinie der Europäischen Union. Für die in den AGBs nicht explizit aufgeführten Punkte gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH) in der jeweils gültigen Fassung. Gerichtsstand Innsbruck gilt als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Die Camping Steinplatte GmbH empfiehlt dem Gast dringend den Abschluss einer Reiserücktritts/Stornoversicherung um etwaige Risiken, die zum Nichtantritt bzw. einer kostenpflichtigen Änderung des Buchungszeitraumes führen könnten, abzusichern.

6. MINDERJÄHRIGE

Der Aufenthalt von Personen unter 16 Jahren ist auf dem Campingplatz nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen volljährigen Person, der
die Aufsichtsrechte von einem Erziehungsberechtigten übertragen wurden, gestattet. Die Aufsicht ist im altersadäquaten Ausmaß sicherzustellen.
Die Camping Steinplatte GmbH übernimmt keinesfalls die Aufsichtspflicht für Minderjährige.

7. LEISTUNGSUMFANG

Durch den Vertragsabschluss hat der Gast im gebuchten Zeitraum Anspruch auf die Nutzung der allgemeinen Infrastruktur und Gemeinschaftseinrichtungen (Sanitäranlagen, Stromversorgung, etc.) des Campingplatzes sowie des ihm zugewiesenen Stellplatzes im vereinbarten Umfang (Zelt, Wohnwagen bzw. Wohnmobil). Das Abstellen von PKW und Motorrädern ist nur auf dem eigenen Stellplatz erlaubt.
Ausrangierte Fahrzeuge dürfen auf dem Stellplatz nicht abgestellt werden. Der Stellplatz darf maximal durch die Personenanzahl genutzt werden, die angemeldet wurden. Nächtigungen von Tagesgästen sind in der Verwaltung anzumelden und die hierfür fälligen Nächtigungsgebühren zu bezahlen.
Etwaige Beanstandungen am Zustand des Stellplatzes oder des Campingplatzes sind bei der Camping Steinplatte GmbH unverzüglich anzuzeigen. Der Camping Steinplatte GmbH kommt zur Behebung allfälliger Mängel eine angemessene Frist zu. Die Weitergabe des dem Gast zugewiesenen Stellplatzes oder sonstiger Rechte aus dem Vertrag an Dritte ist nicht gestattet.
Im Fall einer Unbenutzbarkeit des Stellplatzes oder des Campingplatzes aufgrund von höherer Gewalt oder behördlichen Sperren (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, etc.), darf der Gast seinen Stellplatz für die Dauer der behördlichen Anordnung bzw. bis zur Wiedereröffnung durch die Camping Steinplatte GmbH nicht in Anspruch nehmen und hat den Campingplatz in diesem Zeitraum zu verlassen. Ansprüche – welcher Art auch immer – können vom Gast daraus nicht abgeleitet werden.

8. STELLPLATZZUWEISUNG UND NUTZUNG DES STELLPLATZES

Der jeweilige Stellplatz wird von der Camping Steinplatte GmbH zugewiesen. Es ist dem Gast ohne vorherige Zustimmung der Camping Steinplatte GmbH nicht gestattet, Veränderungen am Stellplatz vorzunehmen. Auch ist es untersagt, Antennen, Satellitenschüsseln und dergleichen an Bäumen, Pflanzen oder Gegenständen, welche nicht dem Gast gehören, zu montieren.
Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass er nur technisch einwandfreie Gerätschaften und Zubehör einsetzt (insbesondere Stromkabeln, Gaskocher und dergleichen), sodass keine Eigen- oder Fremdgefährdung eintritt. Kommt der Gast dieser Pflicht nicht nach, können gefahrenträchtige Geräte und Zubehör von der Camping Steinplatte GmbH auf Kosten des Gastes gesichert bzw. erforderlichenfalls fortgeschafft oder entsorgt werden. Die Stellplätze sind stets sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Für die Sauberkeit des ihm zugewiesenen Stellplatzes ist der Gast selbst verantwortlich. Die Grenzen des zugewiesenen Stellplatzes sind strikt zu beachten. In Zweifelsfällen wird der exakte Grenzverlauf durch die Camping Steinplatte GmbH bestimmt. Nähere Regelungen enthält die Platzordnung, die von allen Gästen und Tagesgästen zu beachten ist.

9. OFFENES FEUER, GRILLEN UND NUTZUGUNG VON GASFLASCHEN

Lagerfeuer bzw. offenes Feuer ist auf dem ganzen Campingplatzgelände verboten.

Grillen in dafür vorgesehenen Geräten ist am Stellplatz erlaubt. Unnötige Immissionen (Rauch, etc.) oder Beschädigungen am Untergrund des Stellplatzes sind zu vermeiden. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann der Campingplatzbetreiber ein Grillverbot aussprechen. Es dürfen pro Stellplatz maximal 15kg Gasflaschen gelagert werden. Es ist strengstens untersagt größere Flaschen in Betrieb zu nehmen oder mehrere Flaschen zu lagern. Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen dürfen den Platz nur befahren, wenn der Gastank behördlich abgenommen wurde. Für etwaige Schäden, die durch diese Gasanlage entstehen, haftet ausschließlich der Fahrzeugführer.

10. NUTZUNG DES CAMPINGPLATZES

Gäste haben sich wohl zu verhalten, darauf zu achten, den Campingplatz, insbesondere dessen Infrastruktur und Gemeinschaftsanlagen, sauber zu halten und Belästigungen oder Gefährdungen jeder Art anderen Gästen und dem Personal der Camping Steinplatte GmbH gegenüber zu unterlassen.
In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr herrscht Nachtruhe, jegliche Lärmentwicklung ist in diesem Zeitraum zu unterlassen und die Ein- und Ausfahrt mit Kraftfahrzeugen untersagt.
Auf den Fahrwegen des Campingplatzes gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Es ist
auf dem gesamten Campingplatz eine Maximalgeschwindigkeit von 10 km/h einzuhalten.
Den Anweisungen des Personals der Camping Steinplatte GmbH ist Folge zu leisten. Nähere Regelungen enthält die Platzordnung, die von allen Gästen und Tagesgästen zu beachten ist.

11. DAUERCAMPER

Stellplatzverträge können auch für die Dauer einer kompletten Saison oder darüber hinaus bis zu einem Jahr abgeschlossen werden. Die Inhaber derartiger Sonderarrangements werden als „Dauercamper“ bezeichnet. Die Stellplatzgebühr ist bis zum Beginn des vereinbarten Vertragszeitraumes zur Zahlung fällig. Sie inkludiert den Aufenthalt von bis zu zwei Erwachsenen und bis zu zwei minderjährigen Kindern.
Halbjährlich vorgeschriebene Gebühren wie z.B. Müll, Hunde-, TV- und sonstige Abgaben, werden dem Dauercamper gemeinsam mit der Stellplatzgebühr bzw. nach gesonderten Fälligkeiten in Rechnung gestellt. Spätestens bei Antritt des ersten Campingaufenthaltes hat der Dauercamper die Identität der mit ihm Aufenthalt
nehmenden Personen bekanntzugeben. Weitere oder andere den Dauerstellplatz nützende Personen haben sich jeweils unverzüglich an der Platzrezeption registrieren zu lassen und die Personengebühren für ihren Aufenthalt gesondert zu bezahlen. Dem Dauercamper ist nicht gestattet, den Stellplatz gänzlich oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zur Nutzung zu überlassen. Eine Weitergabe des Saison- oder Dauerstellplatzes an Dritte bedarf der Zustimmung der Camping Steinplatte GmbH im Rahmen eines durch den Dritten neu abzuschließenden Stellplatzvertrages. Der Dauercamper nimmt zur Kenntnis, dass ihm durch die Camping Steinplatte GmbH nach Ablauf eines jeden Saison- oder Jahresvertrages bei Abschluss eines neuen bzw. Anschlussvertrages ein anderer Stellplatz zugewiesen werden darf. Eine jederzeitige Aufkündigung derartiger Dauerverträge (Saison- oder Jahresverträge) ist in Anbetracht der jeweils fix zu vereinbarenden Vertragsdauer nicht zulässig. Eine außerordentliche vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses bedarf der Einwilligung der Camping Steinplatte GmbH und verpflichtet diese prinzipiell nicht zur Zurückzahlung nicht verbrauchter Stellplatzgebührvorauszahlung.
Jegliche Veränderung der Substanz des Stellplatzes, insbesondere bauliche Maßnahmen, sind dem Dauercamper untersagt. Handelsübliche Bestandteile mobiler Unterkünfte wie Vorzelte, Vordächer, Sicherheitsüberdachungen udgl., dürfen an der mobilen Unterkunft angebracht werden, wenn sie jederzeit ortsveränderlich und vorher mit der Camping Steinplatte GmbH abgestimmt sind. Die Anbringung fester Anbauten wie Unterbauten, Balkone, Terrassen, Schneedruckvorkehrungen, etc., dürfen nur mit Zustimmung der Camping Steinplatte GmbH errichtet werden und dies auch nur in jenem Umfang, der dem Erholungszweck dient oder aus Gründen der Standsicherheit erforderlich ist und unter der Bedingung des Ausschlusses jeglicher dauerhafter Fundamente. Die einschlägigen Bestimmungen des Tiroler Campinggesetzes sind einzuhalten.
Die Camping Steinplatte GmbH ist jederzeit berechtigt, das Dauercamping- Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen und den Dauercamper zur Räumung des Stellplatzes binnen 14 Tagen aufzufordern, wenn der Dauercamper trotz Mahnung mit Zahlungen mehr als 14 Tage im Rückstand ist oder vom Stellplatz vertragswidrigen Gebrauch macht oder durch grob ungehöriges Verhalten gegen die Platzordnung verstößt. Nach fruchtlosem Ablauf der Räumungsfrist von 14 Tagen ist die Camping Steinplatte GmbH berechtigt, den Stellplatz auf Kosten des Dauercampers räumen zu lassen und die zurückgelassene mobile Unterkunft des Dauercampers auf dessen Kosten und auf dessen Risiko bei Dritten in Verwahrung zu geben. Der Abschluss eines Dauerarrangements setzt voraus, dass der Dauercamper seine Kreditkartendaten bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat zur Sicherstellung an der Rezeption hinterlegt und zur Kenntnis nimmt, dass seine bei Fälligkeit offenen Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber der Camping Steinplatte GmbH von der Kreditkarte eingezogen werden. Sollten dennoch bei Abreise des Dauercampers Zahlungsverbindlichkeiten desselben unberechtigt aushaften, so wird auf das Pfandrecht der Camping Steinplatte GmbH an den vom Dauercamper eingebrachten Fahrzeugen, Mobilheimen, Einrichtungsstücken und Fahrnissen gemäß § 1101 ABGB hingewiesen, insbesondere auf das hiermit begründete Zurückbehaltungsrecht der Camping Steinplatte GmbH an den genannten Gegenständen und Sachen. Der Schikeller muss im Mai und November vollständig geräumt sein damit die Camping Steinplatte GmbH eine Grundreinigung durchführen kann.

Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Keine Haftung durch die Camping Steinplatte GmbH.

12. KÜNDIGUNG

Eine Kündigung ist beiderseits nur zum jeweiligen Ende einer Saison (31.10./30.4.) mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich. Der Stellplatz ist spätestens bis zum Kündigungstermin vollständig zu räumen. Eine nicht fristgerechte Räumung der Fläche hat zur Folge, dass, ab dem jeweilig 1. des Folgemonats die Stellplatzgebühr für Tages- Camper zzgl. Ortstaxe, in Rechnung gestellt wird.
Die gegenständlichen AGBs gelten auch für Dauercamper, sofern im Einzelfall keine abweichende Regelung (z.B. Bezahlung) getroffen worden ist.

13. BEENDIGUNG DES VERTRAGES

Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer automatisch. Auf eine Verlängerung hat der Gast keinen Anspruch.
Kann der vereinbarte Stellplatz aufgrund von höherer Gewalt oder behördliche Sperren (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, etc.) nicht zur Verfügung gestellt werden, ist der Campingplatz berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Gast wird hiervon in Kenntnis gesetzt und die geleistete Anzahlung zurückerstattet, sofern die Kündigung noch vor der ersten Nächtigung erfolgt ist. Darüberhinausgehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen. Für bereits erfolgte Nächtigungen fällt das vereinbarte Entgelt an.

Die Camping Steinplatte GmbH kann die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung erklären, wenn der Gast gegen den Vertrag oder die Platzordnung verstößt, insbesondere den Stellplatz vertragswidrig nutzt, Störungen verursacht, andere Personen, deren Eigentum oder sich selbst in Gefahr bringt oder den Anordnungen des Personals der Camping Steinplatte GmbH nicht Folge leistet.